Bestattungswandel muss auch Bedeutung von Haustieren Rechnung tragen
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Bestattungswandel: Gleichzeitige Bestattung von Mensch und Tier

Bestattungswandel muss auch Bedeutung von Haustieren Rechnung tragen


In Zeiten des zunehmend um sich greifenden Bestattungswandels muss auch der Bedeutung Rechnung getragen werden, dass Haustiere für viele einsame Menschen nicht bloß einen angenehmen Zeitvertreib darstellen, sondern die Funktion eines Wegbegleiter ausüben, der vielen Menschen über die Einsamkeit hinweg hilft. Deshalb bedarf es für die betroffenen Haustierhalter auch einer Möglichkeit des Trauerortes nach dem Ableben des Haustieres. In dem Haustiere zukünftig mit in die Grabstätten von Menschen gelegt werden könnten, würde dies die Verbindung zwischen Mensch und Tier auch über den Tod hinaus weitaus besser ermöglichen, als es separate Tierfriedhöfe vermögen, da hier eine Ausgrenzung des Tieres zutage tritt. Durch ein möglicherweise gemeinsames Grabgelege von Halter/in und Haustier, tritt der Zugehörigkeitscharakter zur Familie auch auf dem Friedhof zutage.

Görlitz Vorreiter bei gleichzeitiger Bestattung von Mensch und Tier

Görlitz erlaubt in seiner Friedhofssatzung die gleichzeitige Bestattung von Mensch und Tier in einer Wahlgrabstätte. Die Görlitzer Friedhofssatzung weist in § 12, Abs. 7 unter dem Punkt "Wahlgrabstätten" die Möglichkeit auf, neben der menschlichen Urnenbestattung auch tierische Urnen beizusetzen. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Städten, wie beispielsweise Kiel, wo auf dem Eichhoffriedhof (Kiel/Kronshagen) ein eigener abgegrenzter Tierbereich für Tierbestattungen vorherrscht, bietet die Stadt Görlitz die Möglichkeit, Tiere direkt in den Grabstätten des Menschen zu bestatten.

Haustiere sind Teil der Familie


Haustiere zählen immer mehr zum direkten Teil der Familie. Deshalb ist es für viele Tierbesitzer umso schmerzlicher, wenn Tiere nach ihrem Ableben als "Sondermüll" behandelt werden oder auf separaten Tierfriedhöfen bestattet werden müssen. Durch eine Änderung der Friedhofssatzung nach Görlitzer Vorbild würde der Charakter des Familienmitgliedes "Haustier" auch nach dessen Tod beibehalten.

Gleichzeitig wird dadurch auch das Bewusstsein geschärft, dass ein Tier ein Lebewesen ist, was Schmerz empfindet, eigene Bedürfnisse besitzt, und für viele Menschen ein treuer Wegbegleiter ist. Durch die Erlaubnis, das Tier in der Grabstätte des Menschen beisetzen zu können, wird dem Tier auch nach seinem Tod die Zuneigung zuteil, die es dem Menschen während seiner Lebenszeit selbst entgegengebracht hat.



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