Bundesteilhabegesetz Änderungen 2020
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Auch im BTHG gibt es zum 01.01.2020 wieder Änderungen

Bundesteilhabegesetz  Änderungen 2020

Vieles hat sich wieder zum 01.01.2020 geändert. Es gibt Änderungen in den Gesetzen z. B. bei der Straßenverkehrsordnung oder beim Mindestlohn, was allerdings vielen weniger auffällt ist, dass sich auch im Bundesteilhabegesetz einiges geändert hat.
Was regelt das BTHG? Unter das BTHG fallen die rechtlichen Vorgaben für das Betreuungsgesetz. Es betrifft also sämtliche Betreuungsvorgänge, die über das Amtsgericht abgewickelt werden. Jeder/jede Person, die einen gesetzlichen Betreuer/-in hat, ist quasi davon betroffen.
Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) gravierend. Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer –insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden –komplizierte Aufgaben zu. https://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/BTHG.pdf
das Leben für Menschen in stationären Einrichtungen wird dadurch anders gesetzlich geregelt. Das heißt, dass auch für den gesetzlichen Betreuer bei Neuverträgen der Einrichtung viel mehr zu beachten ist, oder die Vorgaben in mehreren Bereichen anders gewichtet werden. Zum einen haben ja behinderte Menschen meist ein Anspruch auf Grundsicherung, zum anderen sind auch die Eingliederungshilfen neu geregelt worden. Was zuerst im SGB XII geregelt war, wird nun in den zweiten Teil des SGB IX aufgenommen, aus 8 Paragrafen werden dabei 61 Paragrafen. Viel Lesestoff, wenn man was für andere Personen zu entscheiden hat. Gut, die Rechte des Einzelnen werden dadurch gestärkt. Oder wird es komplizierter? Die gesetzlichen Betreuer/-innen werden sich erstmal wieder neu zu orientieren haben oder eben entsprechende Seminare buchen, dass sie im Ernstfall die neuen Grundlagen kennen und anwenden können.
Es gibt eine Antragserfordernis für Leistungen und neue Regeln zur Bedarfsermittlung. Es wird also auch wieder mehr Bürokratie geben. Da bleibt zu hoffen, dass die Ämter im Einzelfall auch schnell reagieren können. Denn es geht ja hier um soziale Leistungen, die den schwachen Personen zugutekommen. Wer weiß wie schleppend sich manche Antragsverfahren entwickeln, wird in mancher Hinsicht herausgefordert. Bleibt zu hoffen, dass es weiterhin auch genug ehrenamtliche Betreuer/-innen in diesem Bereich gibt, denn dies bedeutet ja auch Zeit, die meistens nicht vergütet wird.
Die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten sowie die Vertretung vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten sind dadurch wesentlich ausgeweitet worden und es wird genug Arbeit oder Gespräche auf diejenigen zukommen, die damit involviert sind. Soziale Arbeit ist damit hoffentlich auch aufgewertet worden. Das wird sich vermutlich erst in einigen Monaten zeigen. 




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