Der Feind in meiner Wohnung
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Dank einem vermieterfeindlichen Mietrecht wird das Mietnomadentum zum neuen Trend in Deutschland: Warum Miete zahlen, wenn man auch für umsonst wohnen kann? Erfahrungsbericht eines an den Mietgesetzen verzweifelnden Vermieters.

Der Feind in meiner Wohnung

Eigentlich ist eine Eigentumswohnung eine gute Kapitalanlage - man kann Sie selber nutzen & mietfrei darin wohnen, oder man kann Sie gewinnbringend vermieten. Eigentlich...nur sollte man sich darüber im Klaren sein: in dem Moment, in dem man seine Wohnung vermietet, tritt man sein Eigentumsrecht an Andere ab & falls man Pech hat & an einen sogenannten Mietnomaden gerät, kann es gegebenenfalls sehr schwierig werden seinen Besitz wieder zu erlangen.

Zur Erklärung: als Mietnomaden bezeichnet man Menschen, die Wohnungen anmieten mit der festen Absicht keine Miete zu bezahlen.
& die, wenn der Vermieter sie dann endlich mühselig aus der Wohnung herausgeklagt hat, weiterziehen zur nächsten Nulltarifbleibe.
Das Problem ist, Mietnomaden gibt es in fast allen Gesellschaftsschichten. Man erkennt sie auf den 1. Blick nicht, meistens machen sie einen seriösen Eindruck & zahlen anfangs auch immer pünktlich die Miete. Bis dann irgendwann die Mietzahlung eingestellt wird.
Laut deutschem Mietrecht lässt sich eine fristlose Kündigung begründen, wenn 2 Monate hintereinander kein Mietzins bezahlt wurde. Klingt einfach, ist es aber nicht. Denn selbst wenn der Mieter eine fristlose Kündigung erhält, kann er sich immer noch weigern auszuziehen & hat - dank dem sinnfreien deutschen Mietrecht - gute Karten, auch ohne Mietzahlung noch länger in der Wohnung zu verbleiben.


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Anderes Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen auf 1 Jahr befristeteten Arbeitsvertrag in einem Betrieb. Nachdem der Arbeitsvertrag abgelaufen ist, bekommt er keinen Folgevertrag, er weigert sich aber die Firma zu verlassen & kommt am nächsten Tag einfach wieder zur Arbeit. Die Konsequenz in diesem Fall wäre, daß der Arbeitgeber ihm Hausverbot erteilt & wenn er sich trotzdem weigert den Betrieb zu verlassen, ihn notfalls von der Polizei entfernen zu lassen.
Wenn jetzt ein Mieter einen zeitlich befristeten Mietvertrag hat, der abgelaufen ist & der Mieter sich aber weigert auszuziehen, kann der Vermieter nicht von seinem Hausrecht Gebrauch machen & ein Hausverbot durch die Polizei durchsetzen lassen, sondern muss wie bei einer normalen Kündigung eine Räumungsklage einreichen & damit rechnen daß Mieter bis zum Verhandlungstermin noch weitere Monate auch ohne gültigen Mietvertrag in der Wohnung verbleiben darf. Gelobt sei das groteske deutsche Mietrecht.
Wenn der Mieter dann noch Hartz IV- Empfänger ist & das Jobcenter seine Miete bezahlt, muss man damit rechnen, daß der Mieter die noch verbleibende Zeit auch keine Miete mehr bezahlt, da die zuständige Behörde ohne Mietvertrag keine Mietzahlungen mehr überweist. Selbst wenn es dann nach Monaten endlich zum Prozess & zur Räumung kommt, wird der Vermieter nicht zu seinem Geld kommen, da solange der Mieter Sozialleistungen bezieht, finanziell nicht dazu in der Lage ist die Mietschulden zu begleichen.
Ein allgemeinenes Problem bei renitenten Hartz IV-Mietern ist, daß man bei ausbleibenden Mietüberweisungen aus Datenschutzgründen keinerlei Auskünfte bei der zuständigen Behörde bekommt. Bei Hartz IV geförderten Mietschmarotzern gibt es 2 Möglichkeiten: zum einen überweist die Behörde den monatlichen Mietzins an den Leistungsempfänger, der diesen an den Vermieter weitergibt oder auch nicht.
In diesem Fall müsste man eigentlich von Sozialhilfebetrug sprechen. In der wirklichen Welt interessiert es das Jobcenter nicht mal. Ob der Hartz IV Empfänger das ihm für die Miete zugewiesene Geld auch wirklich dafür benutzt die Miete zu bezahlen, bleibt ihm überlassen (Originalton Jobcenter). Die andere (sicherere) Möglichkeit wäre, daß das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist. Prinzipiell dürfte auf diese Weise ja nichts schief gehen, immerhin hat man es hier mit einer Behörde zu tun. Denkt man, aber auch hier kann es zu verzögerten oder auch ausbleibenden Zahlungen kommen. Auch in diesem Fall hat man keine Möglichkeit irgendwelche Infos über den Verbleibt der Miete zu bekommen. Einziger Hinweis von der Sozialagentur: man soll den Mieter fragen oder sich von ihm eine Vollmacht geben lassen.
Da Mietnomaden naturgemäß mit der Wahrheit auf Kriegsfuß stehen, nicht unbedingt ein Garant für Tatsachenübermittlung.
Eine beliebte Hinhaltetaktik ist auch, den Vermieter damit zu vertrösten, daß man nächste Woche zum Jobcenter geht um die ausbleibende Miete zu beantragen. Laut dem Mietverweigerer ist es dann immer die Schuld der Behörde, das die Miete nicht bezahlt wird & der Vermieter hat keine andere Alternative als den Fließbandlügen seines Mietmarders Gehör zu schenken.

Ein anderer generöser Helfershelfer zahllungsunwilliger Mietbetrüger ist der Mieterschutzbund, der für einen günstigen Jahresbeitrag von 39,80 € gerne auch juristische Schützenhilfe leistet, ohne sich eventuell auch mal vorher beim Vermieter zu erkundigen, ob die Version des Mieters auch der Wahrheit entspricht. Auf Nachfrage beim MSB, ob man dort kein Problem damit hat, eventuell auch Mietnomaden zu unterstützen, erhält man sinngemäß die Antwort "Nein, solange das Mitglied pünktlich die Beiträge bezahlt."

Zusammenfassed kann man sagen, das in Deutschland das Mietnomadentum gesetzlich gefördert wird bzw erst durch die erschwerten Kündigungsbedingen möglich gemacht wird.
Für den Vermieter bedeutet das im Endeffekt: die einzigste Möglichkeit einen zahlungsresistenten Mieter loszuwerden ist die Räumungsklage - eine sehr geld- & zeitaufwendige Methode, die zu einer permanenten Überlastung deutscher Amtsgerichte führt & auch hier kann man nach gewonnener Klage nicht unbedingt damit rechnen, daß die Mietschulden beglichen werden (das Zauberwort lautet "Offenbarungseid").
Die einzige Chance für den Vermieter sich vor Mietschmarotzern zu schützen, ist ein umfangreicher Background Check vor Abschluss des Mietvertrages, aber selbst dann ist man nicht 100% sicher vor bösen Überraschungen.

Abschließend sei gesagt, daß hier natürlich nicht alle Mieter über einen Kamm geschoren werden sollen. Genauso wie ein Großteil der Mieter pünktlich ihre Miete zahlen, gibt es auf der anderen Seite auch viele schwarze Schafe unter den Vermietern, die ihren Mietern z.B. mit ungerechtfertigten Mieterhöhungen das Leben schwer machen. In solchen Fällen macht der Mieterschutz natürlich auch Sinn.
Nur gibt es bestimmte Extremfälle wie hier beschrieben, in denen der Mieter definitiv nicht schutzwürdig ist & in denen eher der Vermieter Schutz verdient. Ein Mietvertrag ist wie ein Leasingvertrag - wenn die monatliche Zahlung ausbleibt, ist der Vertrag normalerweise nichtig & sollte schnell & unbürokratisch aufgelöst werden können, wie das auch in anderen Ländern möglich ist.
Dann könnten auch Vermieter hierzulande endlich wieder ruhig schlafen.

* Die hier geschilderten, teilweise abstrusen Negativbeispiele menschlichen Fehlverhaltens beruhen (man muss schon sagen, leider) auf persönliche Erfahrungen mit einem besonderen Exemplar der Gattung Mietnomade.



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