Kommentar: Frauenquote im Bundestag undemokratisch
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Katharina Barley (SPD) fordert mehr Frauen im Bundestag, notfalls mit einer Quote. Ein Kommentar.

Kommentar: Frauenquote im Bundestag undemokratisch

Kommentar: Barleys Forderung nach Frauenquoten im Wahlrecht sind undemokratisch

Mit 218 Sitzen sind 30,7 % der Abgeordneten im Bundestag Frauen. In der vergangenen Wahlperiode waren es 5,8 % mehr. Die Justizministerin Barley (SPD) forderte nun in einem Interview, mehr Frauen in das Parlament zu bringen. Notfalls sogar mit einer Quote, sowohl für Direktmandate als auch für die Listen der Parteien.

Ihrem Vorschlag liegt ein bekannter Gedankengang zu Grunde: Da Frauen etwa 50 % der Bevölkerung ausmachen, sollten Sie auch etwa 50 % der Abgeordneten stellen. Was auf dem ersten Blick nach gesundem Menschenverstand klingt, wirkt bei genauer Betrachtung ziemlich undemokratisch. Wir müssen uns zunächst zwei Fragen stellen: Warum gewinnen Abgeordnete ihr Mandat und würde eine Frauenquote etwas daran ändern?

In Deutschland gewinnen die meisten Abgeordnete ihr Mandat, egal welcher Art, dank ihrer Partei und der Politik, für die sie steht. In vielen Wahlkreisen gewinnt immer dieselbe Partei das Direktmandat, egal welche Persönlichkeit stellvertretend für sie kandidiert. Entscheidend ist, dass die Parteien vor Ort selbst bestimmen können, wer für sie das Direktmandat erkämpfen soll. Dabei kommen meist Persönlichkeiten zum Zug, die Charisma haben und sich schon lange in der eigenen Partei ehrenamtlich engagieren. “Höllentour” nennt sich diese Zeit, in der CDU hat ein frisch gewählter Abgeordneter durchschnittlich 18 Jahre parteipolitischen Engagements hinter sich. Bei Wahllisten erfolgt die Aufstellung meist nach Regionalproporz und fachlicher Eignung. Schließlich brauchen alle Fraktionen für jedes Politikfeld Fachleute.

Eine Frauenquote wäre für Direktmandate nur sehr schwer umsetzbar. Schließlich werden die Direktkandidaten nur von den Parteimitgliedern im Wahlkreis gewählt. Einzig möglich wäre es, die Wahlkreise in Gruppen zu unterteilen. Eine Gruppe, in der ausschließlich Frauen kandidieren dürfen, und eine, in der nur Männer kandidieren dürfen. Dies ist nicht nur undemokratisch, sondern verstößt gegen unser Grundgesetz. Eine Frauenquote für Landeslisten wäre einfacher umzusetzen. Ob eine solche Quote mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, bleibt fraglich.

Klar ist, dass unsere Politiker ihre Mandate in freien Wahlen gewinnen. Eine (Frauen-)Quote würde den Fokus stärker auf das Geschlecht legen - und nicht etwa auf fachliche Eignung, Eloquenz oder Wahlkreis.



2 Kommentare

Brigitte Erdmann 5 year ago

es muss um die Qualifikation gehen, nicht Gender orientiert.


Brigitte Erdmann 6 year ago

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