Neukunden gewinnen, aber wie?

Einfach ans Telefon setzen und Kunden anrufen? Das war einmal. Inzwischen hat der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden. Lesen Sie hier, was noch geht.

Neukunden gewinnen, aber wie?

Jedes Unternehmen braucht Kunden, egal ob Startup oder alteingesessen. Überall stellt sich die Frage, wie man an neue Kunden kommt und einen großen Kundenstamm aufbaut. In Zeiten des Booms und der Hochkonjunktur rückt dieses Problem zwar etwas in den Hintergrund, wie wir gerade im Handwerksbereich beobachten können. Dennoch geht eine Wirtschaft nie die ganze Zeit nach oben. Neukunden bleiben aus und dann kann für kleine Unternehmen, die sich nie mit dem Thema befasst haben Schluss sein.
Wie kommen wir denn nun an neue Kunden? Nichts einfacher als das. Man nehme ein Branchenbuch bzw. ein Telefonbuch und fange an zu telefonieren. Wenn es doch so einfach wäre. Der Gesetzgeber macht uns hier einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Zugegeben, die Unternehmen, Callcenter und Vertreter haben es übertrieben. In einigen Büros klingelte es von morgens bis abends. Privatleute wurden von obskuren Telefonverkäufern über den Tisch gezogen. Der ehrliche mittelständische Unternehmer bleibt auf der Strecke. 

Privatkunden dürfen nur dann angerufen werden, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Privatkunden fallen also schon einmal aus. Natürlich wird es weiterhin gemacht und viele Callcenter und Großunternehmen zahlen die verhängten Bußgelder aus der Portokasse. Der Mittelständler sollte aber vorsichtiger sein. Schnell ist eine Existenz ruiniert und die Abmahnkosten steigen ins unermessliche. Was tun sprach Zeuß ? 

Bei Geschäftskunden darf ich aber anrufen, nicht wahr? Mitnichten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sagt aus, das man die Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer nicht über Gebühr belästigen soll. Dies ist übrigens keine Rechtsberatung und man sollte sich stets an einen Anwalt wenden, um genaue Gewissheit im Einzelfall zu haben. Hinter den sonstigen Marktteilnehmern verbergen sich Unternehmen. Einzige Ausnahme die der Gesetzgeber noch zulässt, ist die mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen. Was bedeutet das? Bin ich Vertreter von Haarbürsten, so kann ich davon ausgehen, das Friseure Interesse an meinem Angebot haben und ich die mutmaßliche Einwilligung habe, dort anzurufen. Bin ich aber Versicherungsvertreter, sollte ich mir den Anruf lieber sparen.

Wie komme ich denn nun an Kunden? Gehen Sie hin. Der Kaltbesuch ist völlig legal. Bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen. Ausnahme sind Verletzunden der Pietät. Der Bestatter sollte nicht bei Familien mit Trauerfall klingeln. Im B2B Bereich ist der Kaltbesuch einmal üblich gewesen. Ärzte hatten Sprechstunde für Vertreter. Das kommt wieder. 

Sie können auch Briefe schreiben, doch nur 1% wird geöffnet. Vielleicht ändert sich das bei der Email Flut, die man heute bekommt. Auch hier sind Beschränkungen auferlegt, die aber nicht ganz so streng gehandhabt werden. Wünscht der Privatmann keine Werbung, müssen Sie es lassen. Das gilt auch für den Unternehmer. 

Wer sich Gedanken um die Neukundengewinnung macht, sollte ruhig mal in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schauen (UWG). Hier können Sie nachlesen, was Sie dürfen und was nicht. Beziehen Sie einen Anwalt ein, wenn Sie sich nicht sicher sind. Viel Spaß bei der Kundensuche. 
 



0 Kommentare