Zeitarbeit, eine Branche und ihr Ruf.

„Zeitarbeit? Das sind doch alles Ausbeuter und Sklaventreiber!“ So oder ähnlich reagieren viele auf die Frage: Würden Sie in der Zeitarbeit arbeiten?“ Die Gründe für den schlechten Ruf dieser Branche sind in der Vergangenheit begründet. Niedrige Löhne...

Zeitarbeit, eine Branche und ihr Ruf.

„Zeitarbeit? Das sind doch alles Ausbeuter und Sklaventreiber!“

So oder ähnlich reagieren viele auf die Frage: Würden Sie in der Zeitarbeit arbeiten?“

Die Gründe für den schlechten Ruf dieser Branche sind in der Vergangenheit begründet. Niedrige Löhne und wenig Wertschätzung bzw. mangelnde Aktzeptanz seitens der Stammbelegschaft vermittelten den Zeitarbeitnehmern das Gefühl das sie Arbeitnehmer zweiter Klasse wären.

Durch gesetzliche Regelungen wurden die Bedingungen, in Bezug auf Entlohnung und Gleichstellung, für die Arbeitnehmer massiv zum Positiven verändert.
So erhalten Beschäftige in der Arbeitnehmerüberlassung z.B. nach spätestens 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung den gleichen Lohn wie ein vergleichbarer Mitarbeiter der beim Kunden festangestellt ist. Bis dahin gilt der gesetzlich Mindestlohn in Höhe von 9,49 € pro Stunde (Stand 08.04.2019).

Nicht zu verwechseln ist „Equal Pay“ mit „Equal Treatment“.
Dieses regelt zwar auch eine Gleichstellung gegenüber dem Stammpersonal, allerdings wird damit gewährleistet das die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Zeitarbeitnehmers beim Kunden, zu denen unter anderem Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen, Zulagen, Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen Sachbezüge sowie auch die Nutzung von betrieblichen Örtlichkeiten wie z.B. die Kantine gehören, gegeben sind.

Bei einigen wenigen Personaldienstleistern finden „Equal Pay und Equal Treatment“ bereits ab dem ersten Arbeitstag an sodass eine Gleichstellung in Puncto Lohn ohne vorherige 9-Monatsfrist, ab dem ersten Tag gegeben ist.

Viel Text für einen einfachen Grundsatz
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

 



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